Leider ist das Medikament Beyfortus zur RSV-Prophylaxe immer noch nicht im erforderlichen Umfang verfügbar. Die Achat-Apotheke in unserem Ärztehaus bemüht sich intensiv um die Beschaffung des Medikaments und führt eine Warteliste. Um auf die Warteliste zu kommen, lassen Sie sich bitte in unserer Praxis das Rezept für Beyfortus /Nirsevimab aushändigen und hinterlegen es in der Apotheke. Sie werden benachrichtigt, sobald das Medikament für Ihr Kind zur Verfügung steht. Dann vereinbaren Sie mit uns einen Termin zur Verabreichung, holen das Medikament direkt vor diesem Termin in der Apotheke ab und kommen nach oben in unsere Praxis.
Der Stichtag für die Anspruchsberechtigung auf die RSV-Prophylaxe wurde leicht verändert: Alle Säuglinge, die nach der 10. Kalenderwoche 2024, also ab 11.03.2024 geboren wurden, dürfen nun die RSV-Prophylaxe erhalten.
Die Achat-Apotheke im Ärztehaus hat einzelne wenige Impfdosen Beyfortus 50mg (für Säuglinge unter 5kg Körpergewicht) erhalten. Beyfortus 100mg (für Säuglinge über 5 kg Körpergewicht) ist weiterhin noch nicht verfügbar. Bitte melden Sie sich für einen Termin bei uns, sobald Ihnen das Medikament von der Apotheke bereitgestellt wird.
Da noch unklar ist, wann das Medikament Beyfortus (Nirsevimab) zur RSV-Prophylaxe verfügbar sein wird, setzen wir die Terminvergabe für die RSV-Prophylaxe zunächst aus. Sobald das Medikament verfügbar ist, teilen wir es an dieser Stelle mit und vergeben Termine für die RSV-Prophylaxe.
Das Medikament Nirsevimab (Beyfortus) für die RSV-Prophylaxe der Säuglinge ist aktuell vom Großhandel noch nicht an die Apotheken lieferbar. Die Apotheke in unserem Ärztehaus ist bemüht, das Medikament baldmöglichst bereitzustellen und wird es auch in erforderlichem Umfang bevorraten, sobald es lieferbar ist.
Die RS-Virusprophylaxe wird für Säuglinge, die von April bis September 2024 geboren wurden, zwischen September und November 2024 empfohlen. Für Säuglinge, die von Oktober 2024 bis März 2025 geboren werden, soll die RSV-Prophylaxe möglichst rasch nach der Geburt, idealerweise bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung oder bei der U2 erfolgen. Wurde die Mutter mindestens 2 Wochen vor der Geburt des Kindes gegen das RS-Virus geimpft oder hat das Kind bereits eine labordiagnostisch gesicherte RSV-Infektion durchgemacht, entfällt diese Empfehlung.
Wir vergeben ab 07.10.2024 Termine für die RSV-Prophylaxe und führen sie auch im Rahmen bereits bestehender Termine für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen durch (zeitgleiche Verabreichung mit anderen Impfungen ist möglich). Bitte holen Sie sich vor dem vereinbarten Termin ein Rezept für den RSV-Antikörper Nirsevimab in der Praxis ab, bestellen das Medikament in der Apotheke und bringen es zum Termin mit. GKV-Versicherte müssen die Kosten nicht vorab übernehmen, vorausgesetzt, es liegt uns ein Versicherungsnachweis (GKV-Karte des Kindes oder schriftliche Versicherungsbestätigung der Krankenkasse) vor. Für Privatpatienten gelten die gleichen Abläufe, allerdings müssen sie das Medikament in der Apotheke bezahlen. Wir empfehlen, die Kostenübernahme vorab mit der privaten Krankenversicherung zu klären.
Der Nirsevimab-Hersteller hat angekündigt, dass das Medikament ab Mitte Oktober 2024 in ausreichender Menge an die Apotheken ausgeliefert wird.
Zur Vermeidung schwerer unterer Atemwegsinfektionen bei jungen Säuglingen empfiehlt die STIKO eine passive Immunisierung (einmalige Injektion eines monoklonalen Antikörpers) für alle ab April 2024 geborenen Kinder im Herbst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison. Diese Impfempfehlung entfällt, wenn die Mutter in der Schwangerschaft mindestens 14 Tage vor der Geburt des Kindes eine RSV-Impfung erhalten hat, ebenso nach einer bereits durchgemachten, labordiagnostisch gesicherten RSV-Infektion des Kindes.
Aktuell ist die praktische Umsetzung der Impfempfehlung noch nicht geklärt (Bezug des Impfstoffes, Abrechnungsmodalitäten). Sobald es Neuigkeiten gibt, informieren wir an dieser Stelle.
Privatpatienten erhalten nach Terminvereinbarung ein Rezept für das Medikament, bestellen es in der Apotheke (Kosten ca 450 Euro) und bringen es zum Termin mit in die Praxis. Wir empfehlen vorab die Klärung der Kostenübernahme mit der privaten Krankenversicherung.
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